Heidenheim muss 2.000 Euro zahlen

DFB-Sportgericht verhängt Geldstrafe wegen des Einsatzes von Pyrotechnik.

24.01.2014 09:42 Uhr

1. FC Heidenheim 1846

Foto: 1. FC Heidenheim 1846

Teile diesen Artikel mit deinen Freunden:
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Tabellenführer 1. FC Heidenheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro belegt. Grund: Unmittelbar vor Spielbeginn des Meisterschaftsspiel zwischen dem VfB Stuttgart II und dem 1. FC Heidenheim (0:3) am 23. November 2013 war im Heidenheimer Zuschauerblock Pyrotechnik abgebrannt worden. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

Autor: MSPW

Dir hat der Artikel gefallen? Jetzt teilen:

Kommentare

Kommentar schreiben:

(nicht öffentlich)



Kommentar zu dieser News:

Zu dieser News sind noch keine Kommentare vorhanden!