DFB-Sportgericht verhängt Geldstrafe wegen des Einsatzes von Pyrotechnik.
Foto: 1. FC Heidenheim 1846
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Tabellenführer 1. FC Heidenheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro belegt. Grund: Unmittelbar vor Spielbeginn des Meisterschaftsspiel zwischen dem VfB Stuttgart II und dem 1. FC Heidenheim (0:3) am 23. November 2013 war im Heidenheimer Zuschauerblock Pyrotechnik abgebrannt worden. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
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