Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Karlsruher SC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen „unsportlichen Verhaltens“ einiger Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.850 Euro belegt.
Grund: Kurz vor Beginn und während des Spiels beim KFC Uerdingen 05 (3:1) am 8. März in Duisburg waren im Karlsruher Zuschauerbereich insgesamt elf pyrotechnische Gegenstände gezündet worden. Der Karlsruher SC hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.