Karlsruher SC muss 3.850 Euro Geldstrafe zahlen

Einige Anhänger hatten sich in der Partie bei Uerdingen „unsportlich verhalten“.

11.04.2019 09:02 Uhr

Karlsruher SC

Foto: Karlsruher SC

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Karlsruher SC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen „unsportlichen Verhaltens“ einiger Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.850 Euro belegt.

Grund: Kurz vor Beginn und während des Spiels beim KFC Uerdingen 05 (3:1) am 8. März in Duisburg waren im Karlsruher Zuschauerbereich insgesamt elf pyrotechnische Gegenstände gezündet worden. Der Karlsruher SC hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

Autor: MSPW

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