Die Satzung soll in Zukunft Streitigkeiten in der Vereinsführung vermeiden. Im zentrum der Satzung steht eine Regelung, die besagt, dass es der Zustimmung des Verwaltungsrates bedarf, sollte die Verpflichtung eines Spielers verabschiedet werden, dessen Gehalt 6 Prozent des genehmigten Saison-Etats übersteigt.
Der Entschluss wurde von 250 Mitgliedern, die sich auf der Versammlung eingefunden hatten, beschlossen. Außerdem soll das Gehalt des kaufmännischen Geschäftsführers bis zur Höhe eines Prozentpunktes des Etats zustimmungsfrei sein.
„Ich glaube, wir haben jetzt eine Satzung, mit der man gut arbeiten kann. Viele Zweifelsfragen sind jetzt genau geregelt“, sagte der Präsident des aktuellen Tabellenführers, Ingo Wellenreuther.