Der VfL stimmt dem Urteil zu und zahlt 7.000 Euro.
Wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in drei Fällen verurteilte das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den VfL Osnabrück mit einer Geldstrafe in Höhe von 7.000 Euro. In den Auswärtspartien bei Borussia Dortmund II, Holstein Kiel (x:x), beim 1. FC Heidenheim hatten einige VfL-„Fans“ Pyrotechnik gezündet. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
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