Osnabrück legt Einspruch gegen DFB Urteil ein

Der VfL Osnabrück hat fristgerecht Einspruch gegen die durch den DFB Kontrollausschuss verhängte Strafe eingereicht.

05.05.2017 21:07 Uhr

Frank Diederich

Foto: Frank Diederich

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Nachdem Anhänger vom VfL Osnabrück beim Auswärtsspiel gegen Jahn Regensburg Pyrotechnik im Gästeblock gezündet hatten, hat der DFB den Verein mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000,- Euro verurteilt und zu einem Teilausschluss der Zuschauer auf Bewährung verurteilt. Gegen dieses Urteil hat der VfL Osnabrück heute fristgereicht Widerspruch eingelegt.
Bemängelt wurde die Tatsache, dass dem Verein keine Anhörung vor dem Kontrollausschuss gewährt wurde. Maßnahmen des Klubs zur Tataufklärung, Unterstützung der Täterermittlung sowie weitergehende Präventivmaßnahmen konnten dadurch dem Ausschuss nicht ausreichend dargelegt werden.

„ Wir tun alles, um die tatsächlich Verantwortlichen zu ermitteln und im Rahmen unserer Möglichkeiten zur Rechenschaft zu ziehen. Zuschauerteilausschlüsse sind jedoch Kollektivstrafen, die nicht nur wirtschaftliche Probleme verursachen und dem Image des Fußballsports schaden. Sie richten sich vor allem gegen rechtstreue Fans und Vereine, die in der Folge für Taten bestraft werden, die sie selbst nicht begangen haben. Und deshalb sollten sie auch tatsächlich ultima ratio, also letztes Mittel sein“, begründet Geschäftsführer Jürgen Wehlend den Einspruch des VfL auf der offiziellen Homepage des Vereins.    

Autor: NP

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