Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den SC Preußen Münster im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss "wegen unsportlichen Verhaltens" einiger Anhänger mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 1.750 Euro belegt.
In der 73. Minute des Ligaspiels beim FC Carl Zeiss Jena (2:1) am 25. Januar war im Münsteraner Zuschauerbereich eine Rauchfackel abgebrannt worden. Außerdem zündeten einige Preußen-Anhänger vor Beginn der Auswärtspartie beim 1. FC Kaiserslautern (1:1) am 8. Februar mindestens vier pyrotechnische Gegenstände. Der SC Preußen Münster hat den Urteilen zugestimmt, sie sind damit rechtskräftig.