DFB-Sportgericht ahndet Zünden eines Böllers beim Heimspiel gegen Dynamo Dresden.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den SSV Jahn Regensburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro belegt. In der 58. Minute des Spiels gegen Dynamo Dresden (2:3) war im Regensburger Zuschauerblock ein Böller gezündet worden. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
Dir hat der Artikel gefallen? Jetzt teilen: