DFB-Sportgericht belegt Stefan Karow mit 500 Euro Strafe.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) belegte Stefan Karow, den Co-Trainer des FC Hansa Rostock, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen „unsportlichen Verhaltens“ mit einer Geldstrafe in Höhe von 500 Euro. Karow hatte sich nach Abpfiff des Drittligaspiels gegen Energie Cottbus (0:1) unsportlich gegenüber Schiedsrichter Sven Jablonski (Bremen) geäußert und verhalten. Der Rostocker Co-Trainer hat dem Urteil zugestimmt. Es ist damit rechtskräftig.
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