Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens“ einiger Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro belegt.
Während der Halbzeit des Spiels beim SV Wehen Wiesbaden (2:0) war in der WC-Container-Anlage des Rostocker Zuschauerbereichs ein Brand gelegt worden. Die Feuerwehr schritt umgehend ein und löschte das Feuer. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.