Die Thüringer müssen 2000 Euro wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger zahlen.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro gegen Rot-Weiß Erfurt wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in vier Fällen bestätigt. Damit folgte das Gremium unter Vorsitz von Stephan Oberholz in Frankfurt dem Antrag des DFB-Kontrollausschusses und dem vorangegangenen Einzelrichter-Urteil des Sportgerichts vom 19. September. Dieses Urteil wollten die Erfurter nicht akzeptieren. Die Berufung wurde nun aber abgewiesen.
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