SC Paderborn 07 muss Geldstrafe zahlen

DFB-Sportgericht ahnet Zünden von Rauchkörpern beim 2:1 gegen Sportfreunde Lotte.

23.08.2017 08:45 Uhr

Frank Diederich

Foto: Frank Diederich

Teile diesen Artikel mit deinen Freunden:
Eine Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro „wegen unsportlichen Verhaltens“ seiner Fans muss der SC Paderborn 07 zahlen. Damit ahndet das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) das Zünden von Rauchkörpern durch SCP-Anhänger während des Spiels bei den Sportfreunden Lotte (2:1). Der Verein hat dem Urteil zugestimmt.

Die Ermittlungen der Polizeibehörden und der beiden Klubs laufen weiterhin, um die Täter zu ermitteln. „Wir sind für jeden Hinweis dankbar. Bei einer Überführung werden wir die Täter in Regress nehmen und entsprechende zivilrechtliche Schritte einleiten“, betont Paderborns Geschäftsführer Martin Hornberger. Außerdem betont er: „Der SCP distanziert sich in aller Deutlichkeit und in jeglicher Form von Gewalt und Pyrotechnik.“

Autor: MSPW

Dir hat der Artikel gefallen? Jetzt teilen:

Kommentare

Kommentar schreiben:

(nicht öffentlich)



Kommentar zu dieser News:

Zu dieser News sind noch keine Kommentare vorhanden!