Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittliga-Spitzenreiter Halleschen FC wegen "unsportlichen Verhaltens" einiger Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.360 Euro belegt.
Grund für die Strafe: In der Begegnung gegen den FC Hansa Rostock (1:0) im Rahmen des 2. Spieltags hatten die HFC-Anhänger mehrere Bengalische Feuer gezündet. Das Spiel musste daraufhin kurzzeitig unterbrochen werden. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt. Das Urteil ist damit rechtskräftig.