Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Abwehrspieler Matthias Rahn von den Sportfreunden Lotte im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen „unsportlichen Verhaltens“ mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen belegt.
Rahn war in der 71. Minute der Partie bei Holstein Kiel (1:3) von Schiedsrichter Daniel Schlager (Rastatt) des Feldes verwiesen worden. Der Spieler und sein Verein haben dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
Rahn fehlt den Sportfreunden Lotte im heutigen Heimspiel ab 19 Uhr gegen Rot-Weiß Erfurt sowie in der Partie beim Chemnitzer FC (Samstag, 27. August, 14 Uhr). Im DFB-Pokal gegen den Bundesligisten SV Werder Bremen (Sonntag, 21. August, 15.30 Uhr) darf er dagegen eingesetzt werden.