Die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen sind nun geschaffen.
Die Landesdirektion hat die Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Chemnitz bestätigt. Damit sind die Weichen für den Umbau des CFC-Stadions an der Gellertstraße gestellt. Im Nachtragshaushalt, den der Chemnitzer Stadtrat am 14. November beschlossen hatte, waren die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für den Stadionumbau mit der Stadt als Bauherrin geschaffen worden. Die Verpflichtungsermächtigungen für die Kreditaufnahme und die entsprechenden Zahlungsströme mussten im Haushaltsplan abgebildet werden, weil die Stadt vor einigen Monaten selbst die Bauherrenfunktion übernommen hatte. „Das ist ein entscheidender Schritt für das Projekt, weil damit die haushaltsrechtlichen Grundlagen klar sind“, sagt die Chemnitzer Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig. „Zugleich ist es eine gute Nachricht für die Fans, den Verein und vor allem ein wichtiges Signal an den DFB.“
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