DFB-Sportgericht ahndet Bengalische Feuer vor Auswärtsspiel bei Dynamo Dresden.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den VfL Osnabrück mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro belegt. Die Entscheidung fiel im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss. Der VfL war wegen „unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ angeklagt. Kurz vor Spielbeginn der Auswärtspartie bei der SG Dynamo Dresden (1:2) waren im Osnabrücker Fanblock mehrere Bengalische Feuer gezündet worden. Der VfL hat dem Urteil zugestimmt. Es ist damit rechtskräftig.
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