VfL Osnabrück muss Geldstrafe zahlen

DFB-Sportgericht ahndet Abbrennen von Leuchtfackeln und Rauchbombe.

26.03.2016 10:10 Uhr

VfL Osnabrück

Foto: VfL Osnabrück

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den VfL Osnabrück „wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.500 Euro belegt. Vor dem Spiel gegen den 1. FC Magdeburg (2:0) waren im Osnabrücker Zuschauerblock mindestens 15 Leuchtfackeln abgebrannt worden. Wenige Minuten nach Spielbeginn brannte an gleicher Stelle eine weitere Rauchbombe. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt. Es ist damit rechtskräftig.

Autor: MSPW

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