DFB-Sportgericht ahndet Abbrennen von Leuchtfackeln und Rauchbombe.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den VfL Osnabrück „wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.500 Euro belegt. Vor dem Spiel gegen den 1. FC Magdeburg (2:0) waren im Osnabrücker Zuschauerblock mindestens 15 Leuchtfackeln abgebrannt worden. Wenige Minuten nach Spielbeginn brannte an gleicher Stelle eine weitere Rauchbombe. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt. Es ist damit rechtskräftig.
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