Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den VfL Osnabrück wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro belegt. Zu Beginn des Derbys beim SC Preußen Münster (1:0) am 1. Spieltag waren im VfL-Block mehrere Rauchtöpfe gezündet worden.
Der VfL Osnabrück hat dem Urteil zugestimmt. Es ist damit rechtskräftig.