Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den VfR Aalen wegen zweier Fälle „unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.500 Euro belegt.
Während des Spiels bei der U 23 des VfB Stuttgart (1:1) war im Aalener Zuschauerblock Pyrotechnik gezündet worden. Außerdem wurden in der Partie gegen die Würzburger Kickers (0:1) Feuerzeuge und Bierbecher auf das Spielfeld geworfen. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.