Zuschauerausschluss für Dynamo Dresden

Grund sind Vorkommnisse beim Rostock-Spiel.

15.12.2014 16:04 Uhr

imago/Hentschel

Foto: imago/Hentschel

Teile diesen Artikel mit deinen Freunden:
Nach den Vorkommnissen während der Partie beim Hansa Rostock (3:1) hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) Dynamo Dresden dazu verurteilt, das Spiel gegen Rot-Weiß Erfurt am 7. Februar ab 14 Uhr unter vollständigem Ausschluss der Öffentlichkeit auszutragen. Gleichzeitig wird die am 4. Juli gegen Dresden ausgesprochene Bewährungsstrafe widerrufen und die dadurch zu vollziehende Strafe (Teilausschluss der Zuschauer für ein Drittliga-Heimspiel) im neuen Strafmaß mit eingerechnet. So müssen gegen Erfurt sämtliche Zuschauerbereiche geschlossen bleiben. Auf dem gesamten Stadion- und Vereinsgelände darf auch keine Übertragung des Spieles im Rahmen eines Public Viewings stattfinden.

Schiedsrichter Daniel Siebert (Berlin) musste die Dresdner Begegnung in Rostock in der 57. Minute für knapp eine Viertelstunde unterbrechen, nachdem im Dresdner Zuschauerblock mehrere Bengalische Feuer und Raketen gezündet und dann gezielt über einen eingerichteten Pufferblock hinweg in Richtung des benachbarten Rostocker Fanblocks geworfen und geschossen wurden. Auch im Pufferblock selbst, in dem sich Ordnungskräfte aufhielten, und auf dem Spielfeld landete Pyrotechnik. Schon während der ersten Halbzeit war es zu Vorfällen mit Dresdner Zuschauern gekommen, die versuchten, ein Trenn-Tor auf dem Weg zum Rostocker Fanblock gewaltsam zu öffnen. Dabei wurden auch Feuerwerkskörper in Richtung der Ordnungskräfte geworfen, die das Tor absicherten. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt.

Autor: MSPW

Dir hat der Artikel gefallen? Jetzt teilen:

Kommentare

Kommentar schreiben:

(nicht öffentlich)



Kommentar zu dieser News:

Zu dieser News sind noch keine Kommentare vorhanden!